Pflege ambulant nach SGB XI und SGB V
Wer professionelle Hilfe benötigt, kann unsere Leistungen in Anspruch nehmen.
Diese wären:
- SGB XI §36 Pflegesachleistungen
- SGB XI §38 Kombinationsleistungen
- SGB XI §45b zusätzliche Betreuungsleistungen
- SGB V §37 Häusliche Krankenpflege
- gemäß ärztlicher Verordnung
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- nach Genehmigungsbescheid der Krankenkasse
- Hilfe zur Pflege gemäß §§68 ff. BSHG
Unser privater Pflegedienst beschäftigt nur staatlich anerkannte Pflegefachkräfte, außerdem bilden wir auch Altenpflegerinnen/Pfleger aus. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit externen Schulen.



