Grundpflege
Sollten die pflegenden Angehörigen durch Krankheit oder den ihnen zustehenden Urlaub verhindert sein, kann durch uns die "Häusliche Krankenpflege bei Verhinderung der Pflegeperson nach SGB XI" durchgeführt werden.
- Ganz- und Teilwaschungen
- Duschen oder Baden
- Zahn- und/oder Prothesenpflege
- Regul. der Ausscheidungen
- Vorbeugung von Druckgeschwüren, Lungenentzündungen
- Mobilisation der Patienten
- Lagerung und Betten
- An- und Auskleiden
- Unterstützung der Nahrungsaufnahme
- Zubereitung einer warmen Mahlzeit
- Verabreichung von Sondennahrung



