Grundpflege

Sollten die pflegenden Angehörigen durch Krankheit oder den ihnen zustehenden Urlaub verhindert sein, kann durch uns die "Häusliche Krankenpflege bei Verhinderung der Pflegeperson nach SGB XI" durchgeführt werden.

 

  • Ganz- und Teilwaschungen
  • Duschen oder Baden
  • Zahn- und/oder Prothesenpflege
  • Regul. der Ausscheidungen
  • Vorbeugung von Druckgeschwüren, Lungenentzündungen
  • Mobilisation der Patienten
  • Lagerung und Betten
  • An- und Auskleiden
  • Unterstützung der Nahrungsaufnahme
  • Zubereitung einer warmen Mahlzeit
  • Verabreichung von Sondennahrung