Verhinderungspflege
Im Rahmen der „Verhinderungspflege" können pflegende Angehörige, Freunde, Nachbarn etc., im Falle der Verhinderung (Urlaub, Krankheit etc.), Leistungen für häusliche Betreuung durch unseren Pflegedienst in Anspruch nehmen.
Sollte die häusliche Pflege bereits länger als 6 Monate andauern, so ist die Inanspruchnahme einer „Verhinderungspflege" gemäß § 39 SGB XI möglich. Die Kosten werden für eine Dauer von bis zu 28 Tagen im Jahr bis zu einem Höchstbetrag von € 1.550,-- übernommen.
Wahrend der Dauer des Bezugs der Verhinderungspflege ruht der Bezug der Geldleistung. Am ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird die Geldleistung allerdings gezahlt.



