Wichtige Informationen auf einen Blick

Sachleistung

Bei der ambulanten Pflege durch einen professionellen Pflegedienst wird die Sachleistung in Anspruch genommen.

2016 2017
Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 2
Pflegestufe I Pflegegrad 2
Pflegestufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 3
Pflegestufe II Pflegegrad 3
Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 4
Pflegestufe III Pflegegrad 4
Pflegestufe III Härtefall Pflegegrad 5
Pflegestufe III mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 5

Seit dem 1. Januar 2017 gelten statt der bisherigen Pflegestufen die sogenannten Pflegegrade. Menschen mit einer Pflegestufe werden ohne erneute Begutachtung ins System der Pflegegrade übergeleitet.

Seitdem gilt: Pflegebedürftige mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen erhalten den jeweils nächsthöheren Pflegegrad. Beispielsweise erhalten Pflegebedürftige, die bis dato Leistungen der Pflegestufe 1 bezogen haben, seit der Umstellung den Pflegegrad 2. Menschen mit kognitiven und kommunikativen Einschränkungen wurden automatisch in den übernächsten Pflegegrad übertragen. So wurde beispielsweise ein Pflegebedürftiger mit der Pflegestufe 2 und einer eingeschränkten Alltagskompetenz in den Pflegegrad 4 übergeleitet.

Seit dem 1. Januar 2017 erhalten alle Pflegebedürftige in häuslicher Pflege einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Das heißt: Versicherte können Rechnungen für Leistungen zur Unterstützung im Alltag einreichen und bis zu 125 Euro monatlich erstattet bekommen. Dabei handelt es sich beispielsweise um hauswirtschaftliche Hilfen oder Betreuung des Pflegebedürftigen. Voraussetzung ist, dass die Leistungen nach jeweiligem Landesrecht anerkannt sind. Informationen dazu gibt es beispielsweise bei der Pflegeberatung der AOK. Außerdem kann der Entlastungsbetrag für die Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege eingesetzt werden, ohne auf die sonstigen Leistungen der Pflegekasse angerechnet zu werden. Beträge, die nicht verwendet wurden, können in das Folgejahr übertragen werden.

Monatliche Leistungen im Überblick

2018

Sachleistung häusliche Pflege:

Pflegegrad 1: 0 Euro
Pflegegrad 2: 689 Euro
Pflegegrad 3: 1.298 Euro
Pflegegrad 4: 1.612 Euro
Pflegegrad 5: 1.995 Euro

Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige:

Pflegegrad 1: 0 Euro
Pflegegrad 2: 316 Euro
Pflegegrad 3: 545 Euro
Pflegegrad 4: 728 Euro
Pflegegrad 5: 901 Euro

Angehörige, die mehr als 10 Stunden in der Woche pflegen, sind automatisch renten- und unfallversichert. Fallen betreuende Angehörige wegen Krankheit oder Urlaub aus, übernimmt die Pflegekasse die Aufwendungen für eine Ersatzpflegekraft in Höhe von bis zu 1.612 Euro jährlich (Verhinderungspflege).

Zusätzliche Betreuungsleistungen 

Die Pflegekassen übernehmen, unabhängig ob eine Pflegestufe vorliegt auch Kosten für sogenannte zusätzliche Betreuungsleistungen (§ 45b SGB XI).

Unsere Beratungsleistungen

Wir verstehen uns als privater Pflegestützpunkt im Bodenseekreis sowie in den Landkreisen Sigmaringen und Ravensburg und bieten betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen und/oder deren Angehörigen umfassende, individuelle und kostenlose Beratung rund um das Thema Pflege. Darüber hinaus erhalten Sie kostenlose Informationen und Unterstützung:

  • bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Kranken- und Pflegekassen und bei Pflegeeinstufungen
  • bei der Ermittlung sozialer Pflege- und Betreuungsangebote
  • bei der Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Betreuung